Homberg im Fokus

Stadt Homberg (Ohm)

WILLY BRANDT

"Ich glaube nicht, dass diejenigen recht haben, die meinen, Politik bestehe darin, zwischen schwarz und weiß zu wählen.
Man muss sich auch häufig zwischen den verschiedenen Schattierungen des Grau hindurchfinden." 

 

 

Nachlese zur Bürgermeisterwahl

Liebe Genossinnen und Genossen, wie Ihr aus der Presse entnehmen konntet hat in der Großgemeinde Homberg (Ohm) eine Bürgermeisterwahl stattgefunden. Die Bürgerinnen und Bürger der 14 Stadtteile haben sich mit einer großen Mehrheit für Frau Simke Ried als zukünftige Rathauschefin und somit für Sachlichkeit entschieden.

Ich Günter Schönfeld Vorsitzender der SPD Homberg (Ohm) hoffe, dass nun in allen Gremien der Stadt wieder ein sachliches Miteinander stattfindet und somit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde gehandelt wird.

Die Homberger SPD gratuliert der neuen Bürgermeisterin für Homberg (Ohm) Frau Simke Ried zum überragenden Wahlergebnis.

Nur wenige Hundertstel fehlen der parteiunabhängigen Kandidatin zu 80% der Wählerstimmen für das Bürgermeisteramt in Homberg (Ohm).

Dieses Ergebnis ist viel mehr als ein Achtungserfolg der Bürgerinnen und Bürger an die politischen Scharmützel der letzten Monate und Jahre, welche maßgeblich durch das von den Wählerstimmen abgestrafte Trio befeuert wurden.

Die Bürgermeisterwahl ist immer eine Persönlichkeitswahl und Frau Ried hat eindrücklich gezeigt, dass sie mit ihrem engagierten Wahlkampf von Tür zu Tür die Wählerinnen und Wähler überzeugt hat, “das sie die bessere Wahl ist“ so Michael Fina (SPD).

Die gemeinschaftliche Kandidatin von SPD, Freien Wählern und CDU wurde am Wahlabend in der Halle 17 in Nieder-Ofleiden von der Eindeutigkeit des Ergebnisses überrascht. „Mit so einem krass hohen Ergebnis“ hat sie selbst nicht gerechnet.

Die Fraktionsvorsitzenden Michael Fina und Michael Krebühl überbrachten die Glückwünsche von SPD und Freien Wählern, Armin Klein im Auftrag der CDU.

Der ebenfalls anwesende 1. Stadtrat Michael Rotter brachte bei seiner Gratulation auch den Wunsch auf eine gute Zusammenarbeit zum Ausdruck. Neben der einhelligen Freude über den grandiosen Wahlsieg von Frau Ried bewegte am Abend jedoch eine Frage maßgeblich alle Gäste. Werden die Kandidaten Stumpf, Schlemmer und Müller politische Konsequenzen aus diesem Ergebnis ziehen?

Noch in der Nacht zum Montag wurde erneut Twitter zum Schauplatz fragwürdiger Äußerungen und die Hoffnung, darauf, dass die Gegenkandidat*innen die Botschaft der Wählerinnen und Wähler verstanden haben, schwindet.

Gemeinsam mit der neuen Bürgermeisterin für Homberg (Ohm) blicken die unterstützenden Fraktionen zuversichtlich auf einen Neustart. Eine Orientierung hin zu sachorientierter und konstruktiver Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, das ist der Wunsch der Homberger Bürgerinnen und Bürger, so berichtet Frau Ried aus ihren Haustürbesuchen.

 
Satzung der SPD Homberg/Ohm

Satzung

der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Ortsverein Homberg (Ohm)

§1

Name, Tätigkeitsgebiet

  1. Der Ortsverein führt den Namen

                 „Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Ortsverein Homberg (Ohm)“.

  1.  Er erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Homberg(Ohm).

§2

Zweck

Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.

$3

Mitgliedschaft

  1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/ die Antragstellerin wohnt.
  2. Der Vorstand muss über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.
  3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen einen Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
  4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
  5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes  innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zulässig.
  6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
  7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
  8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweiligen gültigen Fassung.
  9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Status eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten eines Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatus und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.
  10. Interessierte können ohne Mitglied  der SPD zu werden, den Status einer Unterstützerin oder Unterstützers erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Unterstützers  bzw. der Unterstützerin richten sich nach § 10 a Abs. 3-6 des Organisationsstatus und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.

16.12.2019 Beschluss Parteivorstand – Übergangsregelung §10a

Satzungsänderung  Der Status „Gastmitgliedschaft und Unterstützer/in „ wurde aus dem Organisationsstatus gestrichen.

§4

Organe des Ortsvereins

Organe des Ortsvereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand

§5

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsverein  Homberg (Ohm). Zu ihren Aufgaben gehören  insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Unterbezirksparteitag sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich einberufen.
  2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt einberufen. Zuständig ist der Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
  3. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlussfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  4.  Der Vorstand die Revisoren und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
  5.   Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung, wenn keines der anwesenden Mitglieder einer offenen Abstimmung widerspricht. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
  6. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
  7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlagen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.

 

§6

Vorstand

  1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
  2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus :
  1. Der/dem 1. Vorsitzenden
  2. Zwei gleichberechtigte Stellvertreter(in)
  3. Dem/der  Schriftführer(in)
  4. Dem/der Rechner(in) (Kassierer)
  5. Den weiteren Mitgliedern (Beisitzerinnen und Beisitzern)
  1. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
  2. Die Zahl der weiteren Mitglieder bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
  3. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  4. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus

1. Vorsitzenden/Vorsitzender, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer(in) und Rechner(in).

  1. Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung und unter Einhaltung der Satzung. Gesetzliche Vertreter des Vereins gemäß § 26 BGB sind zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam.

§7

Wahlen

  1. Die Wahl des Ortsvereinsvorstandes erfolgt in getrennten Wahlvorgängen.

Nacheinander werden gewählt:

Die/der 1. Vorsitzende,

die stellvertretenden Vorsitzenden,

der/die Kassierer/in,

der/die Schriftfürer/in,

die weiteren Mitglieder

  1. Die Durchführung der Wahlen bestimmt sich nach der Wahlordnung der Partei. Dabei sind die Beschlüsse und Satzungsbestimmungen der Partei zur Mindestabsicherung von Frauen und Männern in Funktionen und Mandaten strikt zu beachten.
  2. Persönliche Anforderungen für Kandidaturen, soweit sie sich aus den Statuten und Verhaltensregeln in der jeweiligen gültigen Fassung ergeben, sind zu beachten.
  3. Bei der Aufstellung der Kandidaten/innen-Liste zu den Kommunalwahlen sind entsprechend § 11 Abs. 2 des Organisationsstatus und § 4 Abs. 1 Wahlordnung der SPD  Männer und Frauen zu mindestens 40% zu berücksichtigen. Kandidieren Vertreterinnen oder Vertreter des  unterrepräsentierten  Geschlechts nicht in ausreichender Zahl, so kommen Kandidaturen des überrepräsentierten Geschlechts zum Zuge.

Die Aufstellung der Kandidaten/innen erfolgt durchgängig alternierend; ein Mann, eine Frau beginnend mit dem/der Spitzenkandidaten/in.

  1. Bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen können auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden. §2 Abs. 6d (Satzung Hessen-Süd).

§8

Revision

  1. Zur Prüfung der Kassenführung des Ortsvereins werden für die Dauer der Amtszeit des Ortsvereinsvorstandes mindestens zwei Revisoren/ Revisorinnen  gewählt. Sie dürfen weder Mitglieder des Ortsvereinsvorstandes noch hauptamtlich tätige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Partei sein.
  2. Sie berichten der Jahreshauptversammlung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten.
  3. Die Finanzordnung der Partei ist verbindliche Grundlage für das wirtschaftliche Handeln des Ortsvereins.
  4.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§9

Statutenänderungen

Änderungen dieser Satzung  können nur mit Zweidrittelmehrheit durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden, die schriftlich unter genauer Angabe der beabsichtigten Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen ist.

§10

Arbeitsgemeinschaften und Datenschutz

  1. Die Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien gelten in der jeweiligen gültigen Fassung.
  2. Mitgliederentscheide richten sich nach § 13 Organisationsstatus und den dazu ergangenen Verfahrensvorschriften.

§11

Schlussbestimmung

Diese Satzung gilt im Rahmen des Organisationsstatus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des  Bezirks Hessen-Süd und der  Satzung des Unterbezirks Vogelsbergkreis in der jeweiligen Fassung.

§12

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Satzung tritt am 06.05.2022 in Kraft. Sie gilt für die Ortsbezirke Deckenbach, Erbenhausen, Homberg, Nieder- Ofleidem, Ober- Ofleiden und den Ortsverein Homberg(Ohm). Die vorherigen Statuten und Satzungen verlieren ihre Gültigkeit.

Günter  Schönfeld                                                         Gerhard Kuntz                                                

Unterschrift                                                                     Unterschrift

                                                                                                                                                             Stempel                                                                                                                                                                                                                       Michael Rotter                                                                   Michael  Fina

Unterschrift                                                                      Unterschrift

 
Felix Döring
Jetzt am Sonntag,23.02.2025 haben wir es in der Hand

Erst- und Zweitstimme für unseren Kandidaten

Felix geht nun nach Berlin!

 
Ehrungen in 2024
Jahreshauptversammlung 2024

Homberg,02.02.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung

Liebe Genossinnen und Genossen, hiermit lade ich Euch recht herzlich zu unserer

ordentlichen Mitgliederversammlung am

Samstag, 24. Feb. 2024 um 15:00 Uhr

in das Familienzentrum nach Homberg ein.

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Mitglieder durch den Vorsitzenden
  2. Beschlussfassung und Genehmigung der Tagesordnung
  3. Konstituierung des Tagespräsidiums

Vorsitzender, Schriftführer, Zählkommission

  1. Gäste begrüßen und Beiträge
  2. Ehrungen

            60 Jahre Eckhard Schneider

            40 Jahre Rosemarie Mittelberg

            40 Jahre Gerhard Kuntz

            40 Jahre Stefan Schneider

  1. Berichte

            Vorstand, Schriftführerin, Rechner, Fraktion

  1. Bericht der Revisoren         (Gabriele Schäfer-Langohr, Sven Danzeisen)
  2. Aussprache
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Wahl der Revisoren für 2023/24
  5. Wahl des Wahlleiters/in
  6. Wahl des Vorstandes
  7. Wahl der Delegierten
  8. Verschiedenes
  9. Schlusswort
 

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